Genehmigungen und Vorschriften

Praxis-Guide für Betreiber: Baugenehmigung, GEG, Logistik & ROI bei Container Tiny Houses

Sie wollen Kapazität schnell, sauber und kalkulierbar erweitern? Dieser Guide bündelt die drei Schlüsselfragen: Darf ich bauen? (Baugenehmigung/GEG), Wie setze ich es vor Ort um? (Fundamente/Kran), Ab wann rechnet es sich? (Kosten/ROI).

Was gilt baurechtlich?

Sobald ein Container Tiny House als Aufenthalts- oder Wohnraum dient, wird es baurechtlich zur baulichen Anlage – Genehmigung ist die Regel. Prüfen Sie zuerst Gebietsart und Festsetzungen im Bebauungsplan (oder das „Einfügen“ im Innenbereich ohne B-Plan). Außenbereichslagen sind anspruchsvoller.

Nutzung klären: Dauerwohnen, Ferienvermietung, Gäste- oder Mitarbeiterunterkunft. Die Zweckbestimmung beeinflusst Auflagen (z. B. Stellplätze, Schallschutz, Betriebszeiten).Vorabstimmung mit der Bauaufsicht spart Zeit: Kurzexposé, Lageplan, Produktdatenblatt – ehrlich und vollständig.

GEG & Dämmung verstehen

Wird beheizt/gekühlt, gilt das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Unser Serienmodul (20′ High-Cube, ~16 m²) ist dafür ausgelegt: definierte Hülle, Wärmebrückenmanagement an Stahl, luftdichter Aufbau, Lüftungs-/Heizkonzept. Der Vorteil eines Serienprodukts: wiederholgenaue Nachweise statt Einzelfall-Experimente.
Merke: Materialromantik hilft nicht – nachweisfähige Bauteile und stabile Betriebswerte schon. Upcycling des Seecontainers wird mit hochwertigem Innenausbau zur robusten Gebäudehülle.

Unterlagen & Ablauf

Benötigt werden typischerweise:

  • Amtlicher Lageplan mit Position/Abstandsflächen
  • Grundriss/Schnitt/Ansichten (maßstäblich, Bauteilaufbauten)
  • Baubeschreibung (Nutzung, Erschließung, Technik)
  • Statik inkl. Aussteifung der Ausschnitte
  • GEG-Nachweis + (später) Energieausweis
  • Brandschutz (Rettungswege, Baustoffe, Abschottungen)
  • Entwässerung/Medien (Strom, Wasser, Abwasser)
  • Hersteller-Datenblatt unseres Serienmodells

Ablauf in 5 Schritten: Vorprüfung Grundstück → Vorabstimmung Amt → Nachweise/Pläne → Einreichung (ggf. Freistellung) → Freigabe/Fertigung/Logistik.

Fundamente, Kran & Aufstellung

Punktfundamente (Beton) sind bewährt; Schraubfundamente punkten bei Geschwindigkeit und geringem Eingriff – statische Bemessung ist Pflicht. Planen Sie: Tragfähigkeit, Frosttiefe, Entwässerung, Höhenlage.
Kranlogistik: Kranstellplatz, Radius/Höhe, Zufahrt (Kurvenradien/Engstellen), Sicherung, Wetterfenster. Ein Lageplan mit Fotos der Zufahrt und Eckdaten (Hublast/Höhe) hilft Spedition & Kranfirma enorm.

UGC-Stimme (Hotel): „Nachtanlieferung + kurzer Radius – das Modul stand in einem Tag, ohne den Betrieb zu stören.“

Kosten, TCO & ROI

Richtwert für unser Serien-Tiny House: ~3.750 €/m², also ~60.000 € netto fürs Modul (~16 m²). Mit Transport/Kran, Fundament, Anschlüssen, Genehmigung liegt ein typisches Gesamtprojekt bei ~75.000–95.000 € netto (standort-/versionsabhängig: Dachterrasse, Gründach, PV).
ROI-Denke:

  • Einnahmen: Übernachtungsrate × Auslastung (realistisch staffeln: Startjahr < Jahr 2/3)
  • OPEX: Energie, Reinigung/Wäsche, Versicherungen, Plattformkosten
  • Payback: In guten Lagen oft 4–6 Jahre, konservativ 8–10 Jahre.
    Serienmodule reduzieren Risiko (Planung, Nachträge, Service) – das honoriert jede Bank.

Ihre Checkliste

  • Bebauungsplan/Nutzung geprüft
  • Vorabstimmung Bauamt durchgeführt
  • Statik/GEG/Brandschutz fix
  • Fundamentraster & Entwässerung geplant
  • Kranlogistik (Platz/Radius/Zufahrt) geklärt
  • CAPEX/OPEX/Preisstrategie gerechnet
  • Hersteller-Datenblatt beigefügt

Wichtig: Wir fertigen kein Unikat – sondern ein Serienmodell (20′ HC, ~16 m²) mit drei Versionen (Dachterrasse, Dachbegrünung, PV). Das hält Qualität, Termine und Budget planbar.

m3 Patrick Schmieder

Ihr Ansprech­partner

Patrick Schmieder
Geschäftsführer, Vertrieb, Spezialbau-Projektleitung

Damit wir Ihnen das passende Angebot erstellen können, benötigen wir:
Containertyp. Qualitätsanforderungen. Stückzahl. Lieferadresse und besondere Lieferbedingungen.

Ja, Container Tinyhouses sind mobil und können bei Bedarf umgesetzt oder an neuen Standorten wieder aufgebaut werden – ideal für flexible Nutzungskonzepte.

Die Tinyhouse Container sind vielseitig einsetzbar und bieten flexible Lösungen für verschiedene Anforderungen.

  • Temporäre Wohnlösungen auf Baustellen oder Events
  • Büro- oder Aufenthaltsräume für Unternehmen
  • Gästeunterkünfte oder Ferienwohnungen
  • Pop-up-Stores oder mobile Verkaufsflächen
  • Individuelle Lösungen für spezielle Projekte

In der Regel ja – ein Container Tinyhouse gilt als Gebäude und erfordert eine Baugenehmigung. Die Vorgaben unterscheiden sich je nach Bundesland oder Land (DACH). Wir unterstützen Sie bei Planung, Einreichung und Abstimmung mit den Behörden.

Ihr nächster Schritt mit dem Container-Tiny House

Erhalten Sie alle Infos zu Ausstattung, Varianten und Aufstellung unseres Serienmodells. Wir beantworten Ihre Fragen und prüfen gemeinsam, wie das Tiny House in Ihr Projekt passt. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir melden uns zeitnah zurück.

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