Brauche ich für die Dachterrasse eine Genehmigung?
Ja. Als Aufenthaltsfläche ist die Terrasse genehmigungspflichtig. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen bereit.
Mit der Dachterrasse erweitern Sie Ihr Container-Tiny-House um zusätzlichen Aufenthaltsraum – ohne neue Flächen zu versiegeln. Die Terrasse ist eine standardisierte Option für unser Basismodell und richtet sich an Geschäftskunden wie Betreiber, Kommunen oder Unternehmen. Kein Sonderbau, sondern eine vordefinierte Systemlösung, die sofort genutzt werden kann.


Ihre Vorteile auf einen Blick


Die Dachterrasse ist eine baurechtlich relevante Aufenthaltsfläche. Daher sind Genehmigungen in der Regel erforderlich – insbesondere in Bezug auf:
Ja. Als Aufenthaltsfläche ist die Terrasse genehmigungspflichtig. Wir stellen Ihnen die erforderlichen Unterlagen bereit.
Die Statik wird projektspezifisch nachgewiesen. Sie ist für die Nutzung als Aufenthaltsfläche ausgelegt.
Ja, eine Nachrüstung ist möglich – vorbehaltlich Statik, Fundament und Freigabe.
Erhalten Sie alle Infos zu Ausstattung, Varianten und Aufstellung unseres Serienmodells. Wir beantworten Ihre Fragen und prüfen gemeinsam, wie das Tiny House in Ihr Projekt passt. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir melden uns zeitnah zurück.